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   VG Berlin, 23.03.2017 - 10 K 62.16   

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VG Berlin, 23.03.2017 - 10 K 62.16 (https://dejure.org/2017,10355)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.03.2017 - 10 K 62.16 (https://dejure.org/2017,10355)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. März 2017 - 10 K 62.16 (https://dejure.org/2017,10355)
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  • VGH Hessen, 01.09.2011 - 7 A 1736/10

    Drittschutz im Wasserrecht

    Auszug aus VG Berlin, 23.03.2017 - 10 K 62.16
    Grund hierfür ist, dass keine Anhaltspunkte bestehen, wonach dieses wasserhaushaltsrechtliche Zulassungserfordernis dem Schutz der Interessen eines von der Allgemeinheit abgrenzbaren bestimmten Kreises Dritter zu dienen bestimmt ist (Hess. VGH, Urteil vom 1. September 2011 - 7 A 1736/10 -, juris Rn. 91).

    Gegenüber wasserrechtlichen Gestattungen ergibt sich sonach ein Abwehrrecht aus dem Gebot der Rücksichtnahme, wenn sich die erteilte Gestattung als Ermessensentscheidung im Hinblick auf Belange des Dritten nicht nur als objektiv defizitär, sondern darüber hinaus als rücksichtslos darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1987 - 4 C 56.83 -, juris Rn. 13 ff.; Beschluss vom 28. Juli 2004 - 7 B 61.04 -, juris Rn 10 sowie Hess. VGH, Urteil vom 1. September 2011 - 7 A 1736/10 -, juris Rn. 97; vgl. auch VG Ansbach, Urteil vom 9. November 2016 - AN 9 K 15.01467 -, juris Rn. 45).

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus VG Berlin, 23.03.2017 - 10 K 62.16
    Anspruchsgrundlage ist zunächst der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch in Form des Unterlassungsanspruchs, der entweder aus einzelnen Freiheitsgrundrechten (BVerfG, Urteil vom 23. Mai 1989 - 7 C 2/87 -, juris Rn. 48) oder unter Heranziehung eines gleichermaßen für das öffentliche und das bürgerliche Recht geltenden Rechtsgedankens aus §§ 1004, 906 BGB (vgl. z.B. OVG Saarland, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 1 A 20/14 -, juris Rn. 4 f.; Bay. VGH, Urteil vom 29. November 2013 - 4 B 13.1166 -, juris Rn. 22) hergeleitet wird.
  • VGH Bayern, 29.11.2013 - 4 B 13.1166

    Gehört eine Leitung, die seit langer Zeit einer kommunalen Abwasserbeseitigungs-

    Auszug aus VG Berlin, 23.03.2017 - 10 K 62.16
    Anspruchsgrundlage ist zunächst der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch in Form des Unterlassungsanspruchs, der entweder aus einzelnen Freiheitsgrundrechten (BVerfG, Urteil vom 23. Mai 1989 - 7 C 2/87 -, juris Rn. 48) oder unter Heranziehung eines gleichermaßen für das öffentliche und das bürgerliche Recht geltenden Rechtsgedankens aus §§ 1004, 906 BGB (vgl. z.B. OVG Saarland, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 1 A 20/14 -, juris Rn. 4 f.; Bay. VGH, Urteil vom 29. November 2013 - 4 B 13.1166 -, juris Rn. 22) hergeleitet wird.
  • OVG Saarland, 18.06.2014 - 1 A 20/14

    Verjährung bzw. Verwirkung eines Anspruchs aus § 1004 BGB auf Unterlassung des

    Auszug aus VG Berlin, 23.03.2017 - 10 K 62.16
    Anspruchsgrundlage ist zunächst der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch in Form des Unterlassungsanspruchs, der entweder aus einzelnen Freiheitsgrundrechten (BVerfG, Urteil vom 23. Mai 1989 - 7 C 2/87 -, juris Rn. 48) oder unter Heranziehung eines gleichermaßen für das öffentliche und das bürgerliche Recht geltenden Rechtsgedankens aus §§ 1004, 906 BGB (vgl. z.B. OVG Saarland, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 1 A 20/14 -, juris Rn. 4 f.; Bay. VGH, Urteil vom 29. November 2013 - 4 B 13.1166 -, juris Rn. 22) hergeleitet wird.
  • BVerwG, 28.07.2004 - 7 B 61.04

    Erlaubnis, wasserrechtliche; wasserrechtliche Erlaubnis für Fährbetrieb;

    Auszug aus VG Berlin, 23.03.2017 - 10 K 62.16
    Gegenüber wasserrechtlichen Gestattungen ergibt sich sonach ein Abwehrrecht aus dem Gebot der Rücksichtnahme, wenn sich die erteilte Gestattung als Ermessensentscheidung im Hinblick auf Belange des Dritten nicht nur als objektiv defizitär, sondern darüber hinaus als rücksichtslos darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1987 - 4 C 56.83 -, juris Rn. 13 ff.; Beschluss vom 28. Juli 2004 - 7 B 61.04 -, juris Rn 10 sowie Hess. VGH, Urteil vom 1. September 2011 - 7 A 1736/10 -, juris Rn. 97; vgl. auch VG Ansbach, Urteil vom 9. November 2016 - AN 9 K 15.01467 -, juris Rn. 45).
  • VG Ansbach, 09.11.2016 - AN 9 K 15.01467

    Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in

    Auszug aus VG Berlin, 23.03.2017 - 10 K 62.16
    Gegenüber wasserrechtlichen Gestattungen ergibt sich sonach ein Abwehrrecht aus dem Gebot der Rücksichtnahme, wenn sich die erteilte Gestattung als Ermessensentscheidung im Hinblick auf Belange des Dritten nicht nur als objektiv defizitär, sondern darüber hinaus als rücksichtslos darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1987 - 4 C 56.83 -, juris Rn. 13 ff.; Beschluss vom 28. Juli 2004 - 7 B 61.04 -, juris Rn 10 sowie Hess. VGH, Urteil vom 1. September 2011 - 7 A 1736/10 -, juris Rn. 97; vgl. auch VG Ansbach, Urteil vom 9. November 2016 - AN 9 K 15.01467 -, juris Rn. 45).
  • VG Köln, 25.07.2013 - 14 K 4493/11

    Wasserrechtliche Einordnung einer verrohrten Teilstrecke eines Gewässers

    Auszug aus VG Berlin, 23.03.2017 - 10 K 62.16
    Würde der Rohrpfuhlgraben in seiner gesamten Länge als Gewässer 2. Ordnung qualifiziert - was trotz Verrohrung über längere Strecken möglich erscheint (vgl. VG Köln, Urteil vom 25. Juli 2013 - 14 K 4493/11 -, juris Rn. 17 ff.) -, so würde lediglich ein Gewässer als Vorflut in ein anderes Gewässer einmünden, was kein bewusstes und gewolltes Einleiten darstellt.
  • VG Gießen, 23.05.2016 - 4 K 5215/15
    Auszug aus VG Berlin, 23.03.2017 - 10 K 62.16
    Voraussetzung für das Bestehen eines solchen Anspruchs ist, dass ein hoheitlicher Eingriff vorliegt, der ein subjektives Recht des Betroffenen verletzt (vgl. VG Gießen, Urteil vom 23. Mai 2016 - 4 K 5215/15.GI -, juris Rn. 16 m.w.N.).
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